spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Hinter diesem - zugegeben - sperrigen Begriff verbirgt sich ein sehr sinnvolles Instrument aus der sogenannten Eingriffsregelung im Naturschutzrecht. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sorgt dafür, das der Schutz von bundesweit besonders geschützten und europarechtlich geschützten Arten vor der Zulassung und Ausführung von Vorhaben berücksichtigt und ausreichend gewürdigt wird.

Goldammer

Einen großen Stellenwert in der Bewertung kommt dem Vogelschutz zu, nicht zuletzt ein Tribut an die europäische Vogelschutzrichtlinie. Der Zustand der Vogelwelt sagt viel über den Zustand unserer Kulturlandschaft aus. Der Vorhabensträger muss die Auswirkungen auf die schutzwürdigen Arten gutachtlich abprüfen lassen. In diesem Gutachten finden sich Vorschläge, die die Störungen auf die Arten während der Ausführung der Arbeiten verringern und Maßnahmen, die an anderer Stelle Ausgleich für nicht vermeidbare Verluste schaffen.

Die Zauneidechse - in der saP zu berücksichtigen

Die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften sind im Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG v. 01.03.2010 und BayNatSchG v. 01.03.2011 – geregelt. Die ursprünglich aus dem Straßenbau stammende Prüfung wird auf immer mehr Bereiche übertragen, z. B. bei der Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen (PV-FFA), Windkraftanlagen, in Flurneuordnungsverfahren, Verkehrstrassen, Baugebietsausweisungen, Änderungen von Flächennutzungsplänen, ...

Unser Büro erstellte bereits viele solcher spezieller Gutachten, die nach einem standardisierten und damit vergleichbaren Verfahren angefertigt werden. Das gibt Rechtssicherheit und hält die Kosten im Rahmen.

 

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